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Die Nasenbremse - eine Folter für das Pferd?
Die Nasenbremse oder besser Oberlippenbremse wird bei bestimmten Situationen
zur Ruhigstellung des Pferdes eingesetzt. Sie besteht im allgemeinen aus
einem ca. 20-30 cm langem Holzgriff mit einer am Ende befestigten Hanfschlaufe.
Diese Schlaufe wird um die Oberlippe des Pferdes gelegt und dann mit mehreren
Umdrehungen des Holzgriffes unterschiedlich fest angezogen. Statt der
Hanfschlaufe gibt es auch Ketten- und Strickschlaufen. Mittlerweile sind
verschiedene Variationen von Nasenbremsen und Nasenklammern aus Holz und
Metall im Gebrauch.
Die Nasenbremse galt und gilt bei vielen auch heute noch als ein unliebsames
Zwangsmittel zur Ruhigstellung von Pferden für kurze Verrichtungen zum
Beispiel beim Tierarzt, Hufschmied oder beim Scheren des Pferdes. Für
viele Pferdebesitzer ist es ein unschöner Anblick und mit starkem Schmerz
für das Pferd verbunden. Auch in der älteren Literatur wird der Einsatz
der Nasenbremse mit Schmerzen in Verbindung gebracht. Im Hippologischen
Lexikon von Graf von Norman Sen. 1939 wird die Bremse als ein recht unhumanes
Marterinstrument bezeichnet und wie folgt beschrieben: „ein um die Oberlippe
mittels eines Knebels gedrehter Strick, der durch die Schmerzwirkung das
Pferd zum Stillstehen, besonders beim Beschlag, zwingt“. Im großen Reiter-
und Pferdelexikon von Jasper Nissen von 1976 wird die Bremse als ein Zwangsmittel
beschrieben, wodurch dem Pferd Schmerz zugefügt wird, der seine Aufmerksamkeit
ablenkt. Im Wörterbuch der Veterinärmedizin von 1983 wird auf eine eventuelle
Schmerzkomponente beim Einsatz der Bremse nicht eingegangen. Nach neueren
Erkenntnissen kommt es beim Einsatz der Nasenbremse durch Reizung bestimmter
Strukturen zur Ausschüttung von sogenannten Endorphinen. Endorphine gehören
zur Gruppe der Opioide. Sie sind starke Analgetika. Unter Analgetika werden
Stoffe verstanden, die die Schmerz-empfindung unterdrücken. Durch Reizung
bestimmter Gehirnabschnitte werden diese Endorphine verstärkt in die Blutbahn
abgegeben und bewirken eine kurzfristige Analgesie (Schmerzlosigkeit).
Sie sind praktisch ein vom Körper selbst hergestelltes Morphium. Von Opioiden
glaubt man, daß sie die Schmerztoleranz bei Pferden heraufsetzen. Auch
bei der Akupunktur werden Endorphine freigesetzt. Es ist anzunehmen, daß
durch die Nasenbremse auch ein solcher Akupunkturpunkt gereizt wird. Die
Reizung von Akupunkturpunkten wird auch am Ohr und bei der Halsfalte diskutiert.
Das Drehen des Ohres ist erfahrungsgemäß nicht zu empfehlen, da die Schmerzausschaltung
hier meist nur unbefriedigend funktioniert. Daraus resultiert, daß viele
Pferde nach solch einer Maßnahme Kopfscheu werden, was sicherlich nicht
Sinn der Sache sein kann. Das Fassen einer Halsfalte funktioniert oft
sehr gut, ist in der Wirksamkeit sicherlich der Nasenbremse nachgeordnet.
Die Nasenbremse ist nach wie vor ein recht einfaches, aber sehr effektives
Zwangsmittel um Pferde für kurze Eingriffe in verschiedenen Bereichen
ruhigzustellen. Sie sollte nicht länger als 15-20 Minuten eingesetzt werden.
Gerade bei den immer häufiger eingesetzten Metallklemmen besteht die Gefahr
einer zu starken Quetschung und damit Schädigung des Gewebes. Es sollte
immer darauf geachtet werden, daß die Bremse nicht zu hoch sitzt und damit
zu einem teilweisen oder vollkommenen Verschluß der Nüstern führt. Die
Bremse sollte nur in notwendigen Fällen und auch nur dosiert zum Einsatz
kommen.
Als notwendig ist sie dann anzusehen, wenn durch ihren Einsatz das Verletzungsrisiko
für den Untersucher bzw. die Behandlung des Pferdes durchführende Person,
die das Pferd festhaltende Person und nicht zuletzt für das Pferd minimiert
werden kann. Viele Pferdebesitzer scheuen den Einsatz der Bremse als ein
für das Pferd unzumutbare Maßnahme. Sie vergessen dabei jedoch, daß auch
das Pferd indirekt vor Verletzungen durch zu starke Abwehrbewegungen geschützt
wird. In wenigen Fällen kann es bei zu starkem Anziehen der Bremse zu
Abwehrbewegungen kommen. Für „alte Pferdehasen“ ist dies jedoch leicht
zu erkennen und nach Lockerung der Bremse beruhigen sich die Pferde in
der Regel auch wieder. Es gibt sicherlich auch Pferde, bei denen der Einsatz
der Bremse nicht zu einer gewünschten Ruhigstellung führt. Der Einsatz
einer Bremse sollte also nicht pauschal befürwortet werden. In manchen
Fällen ist der Einsatz von Beruhigungsmitteln oft vorzuziehen, bevor das
Pferd sich unnötig aufregt und die Behandlung letztendlich nicht durchgeführt
werden kann. Aus eigener Erfahrung empfehle ich eine Nasenbremse mit einer
dicken Hanfschlaufe und einem ca. 80 cm langem Griff. Der lange Griff
ermöglicht der festhaltenden Person sich weit seitlich an das Pferd zu
stellen. Selbst wenn das Pferd nach vorne schlägt oder springt, ist die
Gefahr für den Festhaltenden sehr gering. Bei Bremsen mit kurzem Griff
ist diese Verletzungsgefahr meiner Meinung nach zu hoch.
Zusammenfassend ist zu sagen, daß die Nasenbremse in der Hand des Fachmannes
ein vertretbares Zwangsmittel für Pferde ist und viele Kurzeingriffe hierdurch
sicherer und leichter durchgeführt werden können. Der Eindruck, den manche
bekommen, das Pferd würde mit der Bremse gefoltert, ist sicherlich nicht
richtig. Es soll keine Rechtfertigung für den routinemäßigen kritiklosen
Einsatz von Nasenbremse sein. Die Bremse als Hilfsmittel in der Hand eines
erfahrenen Pferdekenners ist eine für alle Beteiligten, das Pferd eingeschlossen,
sinnvolle und einfache Methode zur Verringerung des Verletzungsrisikos.
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Der Equidenpass
Dr. med. vet. Hiltrud Traenckner)
Seit dem 01. Juli 2000 ist der Equidenpass Pflicht für
jeden „Equiden“, -sprich also sowohl Pferd, Pony, als auch
Esel oder Muli, wenn er seinen Wohnsitz innerhalb eines Landes der Europäischen
Union hat.
Anhand einer auf Lebenszeit zugeteilten Kennnummer und dazu gehörigem
Diagramm kann dann jedes Pferd eindeutig identifiziert werden.
Für die Eintragung als Turnierpferd (Kat. B/A) ist zusätzlich
die aktive
Kennzeichnung vorgeschrieben, d.h. Nummernbrand oder Microchip.
Das Prinzip ist ähnlich wie bei einem Reisepass- sobald der Equide
auf „Reisen“ geht, muß er seinen Pferdepass dabei haben,
um sich ausweisen zu können ( unbedingt bei Fahrten zum Turnier oder
Tierarzt daran denken)
Auch bei Hausbesuchen des Tierarztes im Stall des Pferdes sollte der Pferdepass
immer griffbereit sein (ähnlich Ihrer Krankenkassenkarte beim Arztbesuch).
Wichtig: der Pass
muss einen Arzneimittel-Anhang beinhalten- und in diesem
sollte auch ausgefüllt sein, ob der Equide als potentielles Schlachtpferd
behandelt werden soll oder ob er unwiderruflich (auch für evtl. Folgebesitzer)
als „nicht zur Schlachtung bestimmt“ deklariert wird.
Besitzer und Tierarzt/Beauftragter müssen die jeweilige Entscheidung
unterschreiben.
(Sollte bei einigen
älteren Pferdepässen der Arzneimittel-Anhang noch fehlen, so
kann dieser bei dem ausstellenden Zuchtverband (rote Hülle) oder
bei der FN( grüne Hülle) beantragt werden.)
Wenn ein Pferd als
"Schlachtpferd" eingetragen wird heißt
das:
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Einige
wenige Medikamente sind für die Behandlung absolut verboten |
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Für bestimmte
Medikamente besteht eine Eintragspflicht im Anhang |
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Falls das Pferd
zur Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden soll, müssen die
eingetragenen Wartezeiten für die Medikamente eingehalten werden |
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Verabreichte
Medikamente müssen in einem Bestandsbuch dokumentiert werden. |
Wenn ein Pferd als
"Nichtschlachtpferd" eingetragen wird heißt
das:
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Es
bestehen keine Beschränkungen bei der Medikamentenwahl |
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eingesetzte Medikamente
brauchen nicht im Arzneimittelanhang eingetragen werden |
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diese Entscheidung kann
nicht rückgängig gemacht werden |
Grundsätzlich ist man durch die Entscheidung Schlachttier /Nichtschlachttier
noch nicht in der Form der evtl. notwendig werdendenTötungsart festgelegt.
Das heißt, auch ein „Schlachtpferd“ kann natürlich
per Spritze eingeschläfert werden. Andererseits kann auch ein „Nichtschlachttier“
per Bolzenschuß wie bei der Schlachtung getötet werden, allerdings
darf es dann nicht in die Lebensmittelgewinnung gelangen!!!
Wie kommt das
Pferd zu seinem Pass?
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Wenn
das Pferd bereits deutsche Papiere besitzt, kann der Pass beim jeweiligen
Zuchtverband beantragt werden, es muss dann noch nachträglich
das Diagramm ausgefüllt werden |
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Wenn das Pferd
keine Papiere besitzt oder Ausländer ist, können sie bei
einem (Turnier-) Tierarzt einen Antrag für die Erstellung des
Passes ausfüllen lassen |
Wenn der Pass
vorhanden ist:
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Diagramm
ausfüllen lassen |
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alle Impfungen
eintragen lassen (regelmäßige Influenza-Impfung Pflicht
für die Turnierteilnahme) |
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Arzneimittel-Anhang:
Entscheidung über Schlachtung/Nichtsclachtung dokumentieren und
gegenzeichnen lassen von autorisierter Person (z.B. Tierarzt) |
und dann ...... immer schön ins Reisegebäck Ihres Pferdes stecken ......!!!
Links Rund um das Thema Equidenpass:
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Eierstockstumoren -Ovartumoren-
(Dr. med. vet. Friedemann Reichert)
Eierstöcke dienen der Breitstellung und Abgabe von befruchtungsfähigen
Eizellen und der Produktion von Sexualhormonen. Für diese verschiedenen
Aufgaben enthält der Eierstock verschiedene, spezialisierte Gewebsbestandteile
wie das allgemeine Stütz- und Hüllengewebe, hormonbildende Bereiche
und Eizellen.
Bei Entartungen des Eierstockes vermehren sich einzelne oder mehrere dieser
Zelltypen unkontrolliert. Neben einer Vergrößerung und häufig
auch Verhärtung des Organs treten bei Beteiligung des hormonbildenden
Gewebes Entgleisungen des Sexualhormonhaushaltes auf.
Erkrankte Stuten können somit verschiedenste Symptome angefangen
von Unrittigkeit, Flankenempfindlichkeit über Dauerrosse bis hin
zu extremem Hengstverhalten zeigen.
Die (Verdachts-) Diagnose kann in der Regel bereits durch eine rektale
Untersuchung (manuelle Untersuchung über den Mastdarm) in Kombination
mit einer Ultraschalluntersuchung gestellt werden.
Bei unklaren rektalen Befunden lässt sich die Diagnose durch weitere
Untersuchungsschritte wie Hormonbestimmungen und Biopsien (Gewebeentnahmen)
erhärten.
Durch eine chirurgische Entfernung des erkrankten Eierstockes können
in den allermeisten Fällen die Pferde hinterher wieder ein völlig
normales Leben führen und reiterlich genutzt werden. Ein Zuchteinsatz
ist bei Erholung eines noch verbleibenden gesunden Eierstockes und nach
Normalisierung des Hormonhaushaltes häufig möglich.
Für den Eingriff in Vollnarkose wird die Bauchhöhle je nach
Größe des Tumors in der Flanke oder in der Mittellinie vor
dem Euter eröffnet, der erkrankte Eierstock vorgelagert, seine Blutgefäßversorgung
unter Sichtkontrolle sorgfältig abgebunden und der Eierstock dann
entfernt.
Je nach Größe und Lage des Operationszuganges, Operationsverlaufes
und Wundheilung können die Stuten in der Regel nach 2-8 Wochen wieder
in Arbeit genommen werden.
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