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Die Nasenbremse - eine Folter für das Pferd?


Die Nasenbremse oder besser Oberlippenbremse wird bei bestimmten Situationen zur Ruhigstellung des Pferdes eingesetzt. Sie besteht im allgemeinen aus einem ca. 20-30 cm langem Holzgriff mit einer am Ende befestigten Hanfschlaufe. Diese Schlaufe wird um die Oberlippe des Pferdes gelegt und dann mit mehreren Umdrehungen des Holzgriffes unterschiedlich fest angezogen. Statt der Hanfschlaufe gibt es auch Ketten- und Strickschlaufen. Mittlerweile sind verschiedene Variationen von Nasenbremsen und Nasenklammern aus Holz und Metall im Gebrauch.
Die Nasenbremse galt und gilt bei vielen auch heute noch als ein unliebsames Zwangsmittel zur Ruhigstellung von Pferden für kurze Verrichtungen zum Beispiel beim Tierarzt, Hufschmied oder beim Scheren des Pferdes. Für viele Pferdebesitzer ist es ein unschöner Anblick und mit starkem Schmerz für das Pferd verbunden. Auch in der älteren Literatur wird der Einsatz der Nasenbremse mit Schmerzen in Verbindung gebracht. Im Hippologischen Lexikon von Graf von Norman Sen. 1939 wird die Bremse als ein recht unhumanes Marterinstrument bezeichnet und wie folgt beschrieben: „ein um die Oberlippe mittels eines Knebels gedrehter Strick, der durch die Schmerzwirkung das Pferd zum Stillstehen, besonders beim Beschlag, zwingt“. Im großen Reiter- und Pferdelexikon von Jasper Nissen von 1976 wird die Bremse als ein Zwangsmittel beschrieben, wodurch dem Pferd Schmerz zugefügt wird, der seine Aufmerksamkeit ablenkt. Im Wörterbuch der Veterinärmedizin von 1983 wird auf eine eventuelle Schmerzkomponente beim Einsatz der Bremse nicht eingegangen. Nach neueren Erkenntnissen kommt es beim Einsatz der Nasenbremse durch Reizung bestimmter Strukturen zur Ausschüttung von sogenannten Endorphinen. Endorphine gehören zur Gruppe der Opioide. Sie sind starke Analgetika. Unter Analgetika werden Stoffe verstanden, die die Schmerz-empfindung unterdrücken. Durch Reizung bestimmter Gehirnabschnitte werden diese Endorphine verstärkt in die Blutbahn abgegeben und bewirken eine kurzfristige Analgesie (Schmerzlosigkeit). Sie sind praktisch ein vom Körper selbst hergestelltes Morphium. Von Opioiden glaubt man, daß sie die Schmerztoleranz bei Pferden heraufsetzen. Auch bei der Akupunktur werden Endorphine freigesetzt. Es ist anzunehmen, daß durch die Nasenbremse auch ein solcher Akupunkturpunkt gereizt wird. Die Reizung von Akupunkturpunkten wird auch am Ohr und bei der Halsfalte diskutiert. Das Drehen des Ohres ist erfahrungsgemäß nicht zu empfehlen, da die Schmerzausschaltung hier meist nur unbefriedigend funktioniert. Daraus resultiert, daß viele Pferde nach solch einer Maßnahme Kopfscheu werden, was sicherlich nicht Sinn der Sache sein kann. Das Fassen einer Halsfalte funktioniert oft sehr gut, ist in der Wirksamkeit sicherlich der Nasenbremse nachgeordnet. Die Nasenbremse ist nach wie vor ein recht einfaches, aber sehr effektives Zwangsmittel um Pferde für kurze Eingriffe in verschiedenen Bereichen ruhigzustellen. Sie sollte nicht länger als 15-20 Minuten eingesetzt werden. Gerade bei den immer häufiger eingesetzten Metallklemmen besteht die Gefahr einer zu starken Quetschung und damit Schädigung des Gewebes. Es sollte immer darauf geachtet werden, daß die Bremse nicht zu hoch sitzt und damit zu einem teilweisen oder vollkommenen Verschluß der Nüstern führt. Die Bremse sollte nur in notwendigen Fällen und auch nur dosiert zum Einsatz kommen.
Als notwendig ist sie dann anzusehen, wenn durch ihren Einsatz das Verletzungsrisiko für den Untersucher bzw. die Behandlung des Pferdes durchführende Person, die das Pferd festhaltende Person und nicht zuletzt für das Pferd minimiert werden kann. Viele Pferdebesitzer scheuen den Einsatz der Bremse als ein für das Pferd unzumutbare Maßnahme. Sie vergessen dabei jedoch, daß auch das Pferd indirekt vor Verletzungen durch zu starke Abwehrbewegungen geschützt wird. In wenigen Fällen kann es bei zu starkem Anziehen der Bremse zu Abwehrbewegungen kommen. Für „alte Pferdehasen“ ist dies jedoch leicht zu erkennen und nach Lockerung der Bremse beruhigen sich die Pferde in der Regel auch wieder. Es gibt sicherlich auch Pferde, bei denen der Einsatz der Bremse nicht zu einer gewünschten Ruhigstellung führt. Der Einsatz einer Bremse sollte also nicht pauschal befürwortet werden. In manchen Fällen ist der Einsatz von Beruhigungsmitteln oft vorzuziehen, bevor das Pferd sich unnötig aufregt und die Behandlung letztendlich nicht durchgeführt werden kann. Aus eigener Erfahrung empfehle ich eine Nasenbremse mit einer dicken Hanfschlaufe und einem ca. 80 cm langem Griff. Der lange Griff ermöglicht der festhaltenden Person sich weit seitlich an das Pferd zu stellen. Selbst wenn das Pferd nach vorne schlägt oder springt, ist die Gefahr für den Festhaltenden sehr gering. Bei Bremsen mit kurzem Griff ist diese Verletzungsgefahr meiner Meinung nach zu hoch.

Zusammenfassend ist zu sagen, daß die Nasenbremse in der Hand des Fachmannes ein vertretbares Zwangsmittel für Pferde ist und viele Kurzeingriffe hierdurch sicherer und leichter durchgeführt werden können. Der Eindruck, den manche bekommen, das Pferd würde mit der Bremse gefoltert, ist sicherlich nicht richtig. Es soll keine Rechtfertigung für den routinemäßigen kritiklosen Einsatz von Nasenbremse sein. Die Bremse als Hilfsmittel in der Hand eines erfahrenen Pferdekenners ist eine für alle Beteiligten, das Pferd eingeschlossen, sinnvolle und einfache Methode zur Verringerung des Verletzungsrisikos.

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Der Equidenpass

Dr. med. vet. Hiltrud Traenckner)

Seit dem 01. Juli 2000 ist der Equidenpass Pflicht für jeden „Equiden“, -sprich also sowohl Pferd, Pony, als auch Esel oder Muli, wenn er seinen Wohnsitz innerhalb eines Landes der Europäischen Union hat.
Anhand einer auf Lebenszeit zugeteilten Kennnummer und dazu gehörigem Diagramm kann dann jedes Pferd eindeutig identifiziert werden.
Für die Eintragung als Turnierpferd (Kat. B/A) ist zusätzlich die aktive
Kennzeichnung vorgeschrieben, d.h. Nummernbrand oder Microchip.

Das Prinzip ist ähnlich wie bei einem Reisepass- sobald der Equide auf „Reisen“ geht, muß er seinen Pferdepass dabei haben, um sich ausweisen zu können ( unbedingt bei Fahrten zum Turnier oder Tierarzt daran denken)
Auch bei Hausbesuchen des Tierarztes im Stall des Pferdes sollte der Pferdepass immer griffbereit sein (ähnlich Ihrer Krankenkassenkarte beim Arztbesuch).

Wichtig: der Pass muss einen Arzneimittel-Anhang beinhalten- und in diesem sollte auch ausgefüllt sein, ob der Equide als potentielles Schlachtpferd behandelt werden soll oder ob er unwiderruflich (auch für evtl. Folgebesitzer) als „nicht zur Schlachtung bestimmt“ deklariert wird.
Besitzer und Tierarzt/Beauftragter müssen die jeweilige Entscheidung unterschreiben.

(Sollte bei einigen älteren Pferdepässen der Arzneimittel-Anhang noch fehlen, so kann dieser bei dem ausstellenden Zuchtverband (rote Hülle) oder bei der FN( grüne Hülle) beantragt werden.)

Wenn ein Pferd als "Schlachtpferd" eingetragen wird heißt das:

  Einige wenige Medikamente sind für die Behandlung absolut verboten
  Für bestimmte Medikamente besteht eine Eintragspflicht im Anhang
  Falls das Pferd zur Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden soll, müssen die eingetragenen Wartezeiten für die Medikamente eingehalten werden
  Verabreichte Medikamente müssen in einem Bestandsbuch dokumentiert werden.

Wenn ein Pferd als "Nichtschlachtpferd" eingetragen wird heißt das:

  Es bestehen keine Beschränkungen bei der Medikamentenwahl
  eingesetzte Medikamente brauchen nicht im Arzneimittelanhang eingetragen werden
  diese Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden

Grundsätzlich ist man durch die Entscheidung Schlachttier /Nichtschlachttier noch nicht in der Form der evtl. notwendig werdendenTötungsart festgelegt. Das heißt, auch ein „Schlachtpferd“ kann natürlich per Spritze eingeschläfert werden. Andererseits kann auch ein „Nichtschlachttier“ per Bolzenschuß wie bei der Schlachtung getötet werden, allerdings darf es dann nicht in die Lebensmittelgewinnung gelangen!!!

Wie kommt das Pferd zu seinem Pass?

  Wenn das Pferd bereits deutsche Papiere besitzt, kann der Pass beim jeweiligen Zuchtverband beantragt werden, es muss dann noch nachträglich das Diagramm ausgefüllt werden
  Wenn das Pferd keine Papiere besitzt oder Ausländer ist, können sie bei einem (Turnier-) Tierarzt einen Antrag für die Erstellung des Passes ausfüllen lassen

Wenn der Pass vorhanden ist:

  Diagramm ausfüllen lassen
  alle Impfungen eintragen lassen (regelmäßige Influenza-Impfung Pflicht für die Turnierteilnahme)
  Arzneimittel-Anhang: Entscheidung über Schlachtung/Nichtsclachtung dokumentieren und gegenzeichnen lassen von autorisierter Person (z.B. Tierarzt)

und dann ...... immer schön ins Reisegebäck Ihres Pferdes stecken ......!!!

Links Rund um das Thema Equidenpass:

www.fn-dokr.de www.esel.org
   
www.pferd-aktuell.de www.kaiserslautern-kreis.de

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Eierstockstumoren -Ovartumoren-

(Dr. med. vet. Friedemann Reichert)

Eierstöcke dienen der Breitstellung und Abgabe von befruchtungsfähigen Eizellen und der Produktion von Sexualhormonen. Für diese verschiedenen Aufgaben enthält der Eierstock verschiedene, spezialisierte Gewebsbestandteile wie das allgemeine Stütz- und Hüllengewebe, hormonbildende Bereiche und Eizellen.

Bei Entartungen des Eierstockes vermehren sich einzelne oder mehrere dieser Zelltypen unkontrolliert. Neben einer Vergrößerung und häufig auch Verhärtung des Organs treten bei Beteiligung des hormonbildenden Gewebes Entgleisungen des Sexualhormonhaushaltes auf.
Erkrankte Stuten können somit verschiedenste Symptome angefangen von Unrittigkeit, Flankenempfindlichkeit über Dauerrosse bis hin zu extremem Hengstverhalten zeigen.

Die (Verdachts-) Diagnose kann in der Regel bereits durch eine rektale Untersuchung (manuelle Untersuchung über den Mastdarm) in Kombination mit einer Ultraschalluntersuchung gestellt werden.
Bei unklaren rektalen Befunden lässt sich die Diagnose durch weitere Untersuchungsschritte wie Hormonbestimmungen und Biopsien (Gewebeentnahmen) erhärten.

Durch eine chirurgische Entfernung des erkrankten Eierstockes können in den allermeisten Fällen die Pferde hinterher wieder ein völlig normales Leben führen und reiterlich genutzt werden. Ein Zuchteinsatz ist bei Erholung eines noch verbleibenden gesunden Eierstockes und nach Normalisierung des Hormonhaushaltes häufig möglich.

Für den Eingriff in Vollnarkose wird die Bauchhöhle je nach Größe des Tumors in der Flanke oder in der Mittellinie vor dem Euter eröffnet, der erkrankte Eierstock vorgelagert, seine Blutgefäßversorgung unter Sichtkontrolle sorgfältig abgebunden und der Eierstock dann entfernt.

Je nach Größe und Lage des Operationszuganges, Operationsverlaufes und Wundheilung können die Stuten in der Regel nach 2-8 Wochen wieder in Arbeit genommen werden.

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